Testament

In einem Testament wird festgelegt, was mit Besitz und Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Wurde vom Verstorbenen kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. In Folge erben in erster Linie die Kinder, Enkel sowie Ehepartner. Sind keine Nachkommen vorhanden, treten die nächsten Angehörigen je nach Grad der Verwandtschaft an ihre Stelle.

Ein rechtskräftiges Testament muss komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ist das Testament beispielsweise am Computer geschrieben worden oder es fehlt die Unterschrift, dann ist es ungültig. Zur Erstellung eines Testaments empfehlen wir eine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder Notar.

Hinweis: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.