Hat der Verstorbene keine Wünsche bezüglich der Bestattungsform hinterlassen, obliegt es den engen Angehörigen, hierüber zu entscheiden. Bei den Überlegungen ist es hilfreich, darüber nachzudenken, was zum Verstorbenen passt, um ihm einen würdigen Abschied zu bereiten, und wer die Grabpflege übernehmen kann. Man unterscheidet zwischen Erd- und Feuerbestattung. Die Beisetzung der Urne bzw. der Asche, die mit einer Einäscherung verbunden ist, kann auf unterschiedliche Weise erfolgen.

Das Angebot der Friedhöfe in der Verbandsgemeinde Jockgrim und Umgebung ist uns bestens vertraut.
Gerne informieren wir Sie hierüber sowie über die Besonderheiten.

Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Seit dem 27. September 2025 ist ein neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten.
Dieses erlaubt neue Bestattungsarten wie zum Beispiel eine Flussbestattung im Rhein.

Da allerdings eine Durchführungsverordnung dazu noch fehlt, können die neuen Bestattungsarten noch nicht durchgeführt werden.
Wir informieren Sie, sobald der Gesetzgeber die Grundlagen dazu geschaffen hat.

  • Die traditionelle Form der Bestattung oder Beisetzung ist die Erdbestattung, bei der der Verstorbene in einen Sarg aus Holz eingebettet wird und die Trauerfeier am geschlossenen Sarg stattfindet. Vorangegangen ist oftmals eine offene Aufbahrung, die es den Angehörigen ermöglicht, in einem ruhigen Umfeld Abschied zu nehmen. Nach der Trauerfeier wird der Sarg im Beisein der Trauergemeinde an einer Grabstelle auf einem Friedhof beigesetzt.

  • Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene im Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die Trauerfeier ist sowohl vor als auch nach der Einäscherung möglich. Die Urne kann anschließend auf einem Friedhof beigesetzt werden. Dabei steht Ihnen je nach Friedhof eine Vielzahl an Urnengrabstätten wie das Wahlgrab, das Wiesengrab, das Baumgrab, die Kolumbarienwand oder ein anonymes Grab zur Verfügung.

    Mit dem neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz kann die Asche eines Verstorbenen auch außerhalb eines Friedhofs beigesetzt werden. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Die Waldbestattung ist eine weitere Form der Feuerbestattung. Bei der Wald- oder Baumbestattung wird die Asche des Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf diese Art der Bestattung haben sich die Unternehmen FriedWald® und RuheForst® spezialisiert, mit denen wir zusammenarbeiten. Unsere nächsten Waldfriedhöfe sind die Bienwaldruhe in Kandel oder die Trifelsruhe in Annweiler.

  • Eine Seebestattung kann nach der Einäscherung des Verstorbenen auf der Nord- oder Ostsee erfolgen. Die Trauerfeier findet entweder vor der Einäscherung am Sarg oder vor bzw. während der Schiffsfahrt mit der Urne statt. Dabei löst sich die spezielle Seeurne im Wasser auf und die Asche wird den Wellen übergeben.

  • Bei der Bergbestattung wird die Asche des Verstorbenen auf einer Almwiese in den Schweizer Bergen beigesetzt. Dazu wird eine biologische Urne verwendet, die wieder in den Kreislauf der Natur übergeht. Die Almwiese ist entweder fußläufig oder per Seilbahn gut erreichbar.